allgemeine Informationen
Hinweis:
Die geänderte Verfahrensweise beim Entschuldigen von Unterrichtsversäumnissen gilt nur für die Schüler der Jahrgangsstufe 11.
Für die Schüler der Jahrgangsstufe 12 gibt es in diesem Zusammenhang keine Veränderungen. Auch das Studienbuch wird im 4.KHJ als Leistungsnachweis verwendet.
M.Joachimi
Die geänderte Oberstufenverordnung von 2011 |
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Für Schüler der Klassenstufe 12 gilt die Oberstufenverordnung in der Fassung von 2006. Die im März 2011 vom Kultusministerium von Sachen- Anhalt erlassenen Änderungen in der Oberstufenverordnung gelten nur für Schülerinnen und Schüler, die ab 2011 in die Einführungs- oder Qualifikationsphase eintreten.
Geändert haben sich insbesondere die Einbringungsverpflichtungen und die Gewichtungen der Einzelleistungen:
Ausführliche Informationen findet ihr auf den Seiten zu den jeweiligen Klassenstufen. Rechtsverbindlich ist der vollständige Text der jeweiligen Verordnung, der auf dem Landesbildungsserver zu finden ist.
Oberstufenverordnung in der Fassung von 2006 - Klassenstufe 12
Oberstufenverordnung in der Fassung von 2011
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